Eckdaten:
Für die 114. Sitzung der 20. Gesetzgebungsperiode des österreichischen Nationalrats haben wir 42 Zwischenrufe gefunden. Hier findest du das offizielle Protokoll der Sitzung (Link).
Abg. Dr. Petrovic: Was hat das mit der Versicherung zu tun?
Genau auf dieses Urteil hin wurde 1997 in der Regierungsvorlage 689 aus 1997 beschlossen, daß alle Arbeitslosen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe haben, wenn sie – das darf ich noch einmal kurz zitieren – entweder in Österreich geboren sind oder ihre halbe Lebenszeit oder, wenn sie unter 25 Jahre alt sind, die halbe Pflichtschulzeit in Österreich verbracht haben. (Abg. Dr. Petrovic: Was hat das mit der Versicherung zu tun?) – Hören Sie mir bitte zu, Frau Kollegin! – Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine mindestens achtjährige Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung während der letzten zehn Jahre notwendig.
Abg. Öllinger: Warum?
Die Regierungsparteien waren der Meinung, daß diese Vorgangsweise der sozialere Weg ist als jener, die Notstandshilfe einfach zu kappen und die betroffenen Personen dann der Sozialhilfe zuzuweisen. (Abg. Öllinger: Warum?)
Abg. Dr. Petrovic: Eine rassistische Regelung!
Es sei auch angemerkt – das wird immer verschwiegen –, daß Österreich mit diesem Gesetz EU-weit die beste Regelung im Bereich der Notstandshilfe hat. (Abg. Dr. Petrovic: Eine rassistische Regelung!) Es geschah durchaus in Anwendung einer üblichen Praxis nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, für diese beschlossene Gesetzesnovelle den 1. Jänner 2000 als Tag des Inkrafttretens festzulegen. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes entspricht in seinem Kern dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, es sieht allerdings – entgegen der sonstigen Praxis – die sofortige Aufhebung von § 33 Abs. 2 lit. a sowie § 34 Abs. 3 und 4 vor.
Abg. Ing. Langthaler: Wollen Sie das etwa auch noch brechen?
Das geschah, damit Rechtssicherheit gegeben ist, Frau Kollegin Haller. Das haben wir auch im Ausschuß besprochen. Altes Recht bleibt altes Recht, das heißt, in jenen Fällen, in denen beispielsweise am Montag Antrag auf Notstandshilfe gestellt wurde, wird die Notstandshilfe selbstverständlich nach altem Recht zugesprochen. (Abg. Ing. Langthaler: Wollen Sie das etwa auch noch brechen?) Und jene Fälle, die mit 1. April eintreten, werden nach der neuen Regelung behandelt werden. (Abg. Dr. Graf: Da müssen Sie ja ein schlechtes Gewissen haben!)
Abg. Dr. Graf: Da müssen Sie ja ein schlechtes Gewissen haben!
Das geschah, damit Rechtssicherheit gegeben ist, Frau Kollegin Haller. Das haben wir auch im Ausschuß besprochen. Altes Recht bleibt altes Recht, das heißt, in jenen Fällen, in denen beispielsweise am Montag Antrag auf Notstandshilfe gestellt wurde, wird die Notstandshilfe selbstverständlich nach altem Recht zugesprochen. (Abg. Ing. Langthaler: Wollen Sie das etwa auch noch brechen?) Und jene Fälle, die mit 1. April eintreten, werden nach der neuen Regelung behandelt werden. (Abg. Dr. Graf: Da müssen Sie ja ein schlechtes Gewissen haben!)
Beifall bei der SPÖ.
Ich ersuche Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, dieser hinsichtlich des Zeitpunktes des Inkrafttretens geänderten Arbeitslosenversicherungsgesetz-Novelle zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Abg. Dr. Petrovic: Nicht einmal zwei Panzer!
Das alles ist mir ja recht. (Abg. Dr. Petrovic: Nicht einmal zwei Panzer!) Ich könnte noch sagen: Wenn es 400 Millionen Schilling kostet, heißt das, daß immerhin 400 Millionen Schilling mehr für Notstandshilfe den Menschen, die es dringend brauchen, zur Verfügung stehen. Das würde mich nicht stören. Aber wann wird sich die Regierung, wann werden sich die Regierungsparteien darüber einig werden, wieviel es wirklich kostet: 50 Millionen oder 400 Millionen Schilling?
Zwischenruf des Abg. Hums.
Herr Kollege Nürnberger hat heute bei der ersten Lesung sein soziales Gewissen zur Schau gestellt. Bei der jetzigen Sitzung, in der es ums Reale und nicht um eine erste Lesung geht, bei welcher man sich leicht flockig äußern kann, ist er gar nicht im Saal! Das Arbeitslosenversicherungsrecht interessiert ihn offenbar nicht. Wir nehmen das mit Interesse zur Kenntnis! Er ist nicht da. Da kann man nichts machen! Aber vielleicht müßte er dann seiner Gewerkschaft vielleicht auch einmal erzählen, warum er dazu seine Zustimmung gegeben hat. (Zwischenruf des Abg. Hums. )
Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Leikam: Worüber hätten Sie gesprochen, wenn Nürnberger hier gewesen wäre?
Herr Kollege Hums! Sie wissen ganz genau, daß die heutige Plenarsitzung nur deswegen möglich war, weil letztlich alle fünf Parteien dieses Hauses in einer relativ konstruktiven, vielleicht auch leichtsinnigen Weise diesen Abläufen konsensual zugestimmt haben. Das heißt nicht, daß sich die Leute beliebig umorientieren können, aber jemanden, der heute vor zwei Stunden erst den Mund sehr voll genommen hat, den vermisse ich jetzt. Es sind ja andere Kolleginnen und Kollegen von Ihrer Fraktion auch nicht da. Das verstehe ich schon. Wenn Husch-Husch-Sitzungen gemacht werden müssen, damit wir den Pfusch der Regierung reparieren können, verstehe ich schon, daß nicht alle da sind. Aber diejenigen, die zuerst laut schreien und auf ihre soziale Kompetenz aufmerksam machen, sollten dann wenigstens da sein oder sich für diese Sitzung entschuldigen lassen! – Es war mir wichtig, das zu sagen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Leikam: Worüber hätten Sie gesprochen, wenn Nürnberger hier gewesen wäre?)
Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Nowotny: Ist das illegitim?
Wir haben das im heutigen Arbeitsgespräch bereits getan. Wir haben uns die Freude gemacht, Ihnen das, was Sie ohnehin wissen, auch von Oppositionsseite her noch einmal zu sagen, damit wir Sie später darauf hinweisen können, daß Sie das wissentlich und nicht versehentlich so beschlossen haben. Es ist mir wichtig, das von diesem Pult aus sagen zu können, weil ich der Meinung bin, daß das nachlesbar sein soll. Es soll nachlesbar sein, daß Sie hier wissentlich ein europarechtswidriges, gleichheitswidriges und enteignendes Gesetz beschließen, nur damit sich im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung auf der Kassenseite weiterhin Überschüsse entwickeln können, die Sie dann aber nicht in die aktive Arbeitsmarktpolitik investieren – nein! –, sondern zum Stopfen anderer Löcher, bei den Pensionen oder sonstwo, benützen. Und das ist nicht erfreulich. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Nowotny: Ist das illegitim?)
Abg. Dr. Nowotny: Wollen Sie die Pensionsbeiträge erhöhen?
Herr Kollege Nowotny! Das ist nicht illegitim, aber das ist eine Fehlverwendung von Mitteln. Oder sind Sie der Meinung, daß das frühzeitige Pensionieren ein probates Mittel aktiver Arbeitsmarktpolitik ist? Wenn Sie dieser Meinung sind, dann können wir darüber reden, aber ich glaube das nicht! (Abg. Dr. Nowotny: Wollen Sie die Pensionsbeiträge erhöhen?) Herr Kollege Nowotny! Wenn Sie so gerne über solche Themen diskutieren, dann kommen Sie doch einmal in den Sozialausschuß! Dort werden Sie Gelegenheit haben, ausführlich über solche Sachen zu diskutieren! Aber Sie können mich, nur weil Sie Finanzsprecher der SPÖ sind, nicht mit Ihren Zahlen schrecken! Denn es ist nicht gesagt, daß man, wenn man irgendwo Überschüsse hat, diese dann zweckentfremdet verwenden muß. Man könnte zum Beispiel auch die Sozialversicherungsbeiträge senken, wenn man schon meint, daß man sie für aktive Arbeitsmarktpolitik nicht braucht. Es ist jedoch nicht gut, wenn man damit Löcher stopft! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Nowotny: Sollen die Pensionsversicherungsbeiträge erhöht werden? Sagen Sie doch, was Sie wollen!)
Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Nowotny: Sollen die Pensionsversicherungsbeiträge erhöht werden? Sagen Sie doch, was Sie wollen!
Herr Kollege Nowotny! Das ist nicht illegitim, aber das ist eine Fehlverwendung von Mitteln. Oder sind Sie der Meinung, daß das frühzeitige Pensionieren ein probates Mittel aktiver Arbeitsmarktpolitik ist? Wenn Sie dieser Meinung sind, dann können wir darüber reden, aber ich glaube das nicht! (Abg. Dr. Nowotny: Wollen Sie die Pensionsbeiträge erhöhen?) Herr Kollege Nowotny! Wenn Sie so gerne über solche Themen diskutieren, dann kommen Sie doch einmal in den Sozialausschuß! Dort werden Sie Gelegenheit haben, ausführlich über solche Sachen zu diskutieren! Aber Sie können mich, nur weil Sie Finanzsprecher der SPÖ sind, nicht mit Ihren Zahlen schrecken! Denn es ist nicht gesagt, daß man, wenn man irgendwo Überschüsse hat, diese dann zweckentfremdet verwenden muß. Man könnte zum Beispiel auch die Sozialversicherungsbeiträge senken, wenn man schon meint, daß man sie für aktive Arbeitsmarktpolitik nicht braucht. Es ist jedoch nicht gut, wenn man damit Löcher stopft! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Nowotny: Sollen die Pensionsversicherungsbeiträge erhöht werden? Sagen Sie doch, was Sie wollen!)
Abg. Dr. Nowotny: Es sollen also die Pensionsversicherungsbeiträge erhöht werden!
Verstehen Sie mich: Sie verschleiern die Kostenwahrheit! Da ist es mir lieber, wenn an der richtigen Stelle finanziert wird. Aber das ist nicht Thema der Debatte des heutigen Tages. (Abg. Dr. Nowotny: Es sollen also die Pensionsversicherungsbeiträge erhöht werden!) Bitte unterbrechen Sie mich nicht! Das wird mir nämlich langsam unangenehm. Ich bitte Sie herzlich: Unterbrechen Sie mich nicht! Wenn Sie mit uns diskutieren wollen, dann steigen Sie einmal aus den hehren Höhen des Finanzausschusses in die Niederungen des Sozialausschusses herunter und horchen Sie sich an, was dort diskutiert wird! Das wäre für Sie vielleicht recht lehrreich. Denn jemand, der sofort vom Geld zu reden beginnt, wenn es um soziale Ansprüche geht, der hat eine merkwürdige Einstellung zu diesem Problem, das muß ich Ihnen sagen!
Abg. Dr. Graf: Ist es arbeitslos?
Jetzt nenne ich Ihnen ein Beispiel aus meiner unmittelbaren Umgebung: Mein Bruder ist österreichischer Staatsbürger, aus Graz, mit einer Grazerin verheiratet. Er lebt und arbeitet seit 1959 in Köln. Er hat sich in der Bundesrepublik nicht einbürgern lassen, denn er ist ganz bewußt Österreicher, vergnügt und munter. Er hat vier Kinder, alle sind in Köln geboren. Und sie haben Pech gehabt, denn sie sind österreichische Staatsbürger. Sie haben dort die Schulen besucht, einer studiert in Köln, und eine hat in Graz studiert. Das reicht aber nicht, denn sie war zu schnell mit dem Studium fertig, das war nicht die halbe Ausbildungszeit. Was soll man nun machen? Sie fällt durch Ihren neuen § 34 vollkommen durch! Das ist vielleicht ein seltener Fall, aber immerhin! Wir predigen Mobilität, und wir wundern uns, daß unsere jungen Leute nicht als Beamte zu den europäischen Behörden nach Brüssel gehen. – Die werden sich hüten! Denn dann kommt dort womöglich ein Kind auf die Welt, das dann im Ausland geboren ist und das überhaupt nicht mehr zu dem Gesetz paßt. Verstehen Sie mich? Das Kind paßt nicht mehr zu dem Gesetz! (Abg. Dr. Graf: Ist es arbeitslos?) Ich spreche von der potentiellen Möglichkeit.
Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.
Wenn Sie eine Regelung schaffen, in der Sie plötzlich den Geburtsort zum archimedischen Punkt der Sozialpolitik machen, dann frage ich Sie: Warum machen Sie das bei der Staatsbürgerschaft nicht? Da würde es mir gefallen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.) Aber bei der Staatsbürgerschaft treffen Sie diese Regelung nicht, denn das würde bedeuten, daß man einen anderen Zugang zur Integration hat und sich von dieser historischen biologistischen Abstammungstheorie, die in unserem Staatsbürgerschaftsrecht eingebaut ist, lösen müßte. – In der Sozialpolitik gilt plötzlich ius soli, bei der Staatsbürgerschaft jedoch ius sanguinis. Das paßt nicht zusammen! Sie haben den Überblick über die Zusammenhänge in der Rechtsordnung verloren! Das möchte ich auch gesagt haben.
Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.
Ich meine, nun ist alles gesagt, was zu sagen war. Kollege Nürnberger ist inzwischen nicht eingetroffen. Das interessiert ihn nachhaltig nicht. Er muß wahrscheinlich irgendwelche Flexibilisierungen verhandeln oder langsam lernen, daß ein Unterschied besteht zwischen dem österreichischen Hotelierverband als freier Vereinigung und der Wirtschaftskammer, die die Kollektivverträge macht. Vielleicht weiß er das nicht! Ich verstehe schon, daß er das nicht weiß, denn die Metaller schließen sicherlich nicht mit jenen Teilen der Wirtschaftskammer Kollektivverträge ab, die für das Gastgewerbe zuständig sind. Daher hat er diesbezüglich vielleicht den Überblick verloren. Ich bin jedoch auf jeden Fall enttäuscht, denn bisher habe ich gedacht, daß er nicht nur ein sehr mächtiger, sondern auch ein sehr kundiger und sehr engagierter Gewerkschafter ist. Jetzt weiß ich: Mächtig ist er sicherlich, aber kundig ist er nicht, und engagiert ist er auch nicht, sonst wäre er heute da! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und dem Liberalen Forum.
Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einleitend anerkennend feststellen, daß alle Fraktionen dieses Hauses bereit und einverstanden waren, daß wir diese notwendige Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz heute noch ... (Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und dem Liberalen Forum.) Wenn Sie Ihre Debatten beendet haben, werde ich fortsetzen, meine Damen und Herren.
Abg. Dr. Graf: Aber morgen haben Sie es schon wieder vergessen!
Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (fortsetzend): Herr Abgeordneter Kier! Ich wollte Ihnen und allen anderen gegenüber, die daran beteiligt waren, anerkennend feststellen, daß wir sehr wohl zur Kenntnis nehmen, daß man heute im Hohen Haus bereit ist, diese Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz mitzutragen und mitzuvollziehen, nachdem der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung gefällt hat, mit welcher sehr wesentlich in die gesamte Arbeitslosenversicherung und Notstandshilfe eingegriffen wurde. (Abg. Dr. Graf: Aber morgen haben Sie es schon wieder vergessen!)
Abg. Dr. Kier: Wir machen hier nicht Rechtsgeschichte, sondern Politik!
Erster Punkt: Der Verfassungsgerichtshof hat bis vor kurzem klar und eindeutig festgestellt, daß es sich bei der Notstandshilfe um eine Fürsorgemaßnahme und nicht in erster Linie um ein Privatrecht, um einen Versicherungsanspruch handelt. Das wurde in allen Erkenntnissen in den Jahren 1954, 1960, 1974 und 1981 festgestellt. (Abg. Dr. Kier: Wir machen hier nicht Rechtsgeschichte, sondern Politik!) Er sagt dann aber sehr deutlich, daß er mit dem jetzigen Erkenntnis seine bisherige Judikatur überdeckt, also grundsätzlich verändert hat.
Beifall bei der ÖVP.
Meine Damen und Herren! Ich schließe: Es ist dies eine Maßnahme, die sozial richtig ist – auch wir vertreten die Meinung, daß man alle Gruppen miteinbeziehen sollte, die in der neuen Gesetzesformulierung erwähnt sind –, sie ist aber auch verfassungsmäßig korrekt, weil wir grundsätzlich auf die Beitragsleistung abstellen. Und das Entscheidende: Versicherungsansprüche erwirbt man dann, wenn man Beiträge leistet. Davon gehen wir aus. Wir wollen aber keine Härten. Darum gibt es zusätzliche Möglichkeiten, Notstandshilfe zu beanspruchen und zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.
Genau das, Kollege Feurstein, ist es, was ich dieser Bundesregierung ankreide: daß sie wider besseres Wissen in der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof so getan hat, als ob es sich um eine Fürsorgeleistung handle, obwohl es bereits ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegeben hat. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)
Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.
Warum behauptete die Regierung dann aber in der Verhandlung beim Verfassungsgerichtshof, daß eine versicherungskonforme Ausgestaltung gar nicht notwendig sei, weil es sich hiebei selbstverständlich um eine Fürsorgeleistung handle? Warum wird das zu einem Zeitpunkt behauptet, zu dem das Gesetz, bei welchem wir heute nur mehr einen Jahrestag adaptieren, schon längst in Kraft getreten ist? – Weil Sie ein schlechtes Gewissen haben! Weil Sie ganz genau wissen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, daß das, was Sie hier beschließen, nicht sauber ist! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)
Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.
Herr Abgeordneter Feurstein! Ich freue mich schon auf die Debatte, die in einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof stattfinden wird – und ich bin überzeugt davon, daß sie stattfinden wird –, bei der dann Sie oder ein Vertreter der Regierung erklären wird müssen, daß es sehr wohl legitim ist, versicherungsfremde Leistungen, wie etwa die Pension, aus diesem Budget zu finanzieren, es jedoch illegitim ist, versicherungskonforme Leistungen, nämlich die Notstandshilfe für Ausländer, daraus zu finanzieren. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.) Auf diese Debatte freue ich mich, und ich bin gespannt darauf, was Sie und die Regierungsparteien dann dazu sagen werden und wie Sie es rechtfertigen wollen, daß sehr wohl Geld dafür da ist, versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren, jedoch nicht die Notstandshilfe für Ausländer.
Abg. Meisinger: Sollte!
Da fängt das Problem an, meine Damen und Herren, denn über eines können Sie sich nicht hinwegsetzen: Selbstverständlich ist das Parlament der Gesetzgeber, aber an die Verfassungsprinzipien muß sich auch der Gesetzgeber halten. (Abg. Meisinger: Sollte!) Und diese haben Sie mit dem vorliegenden Gesetz aufs gröblichste verletzt! (Beifall bei den Grünen.)
Beifall bei den Grünen.
Da fängt das Problem an, meine Damen und Herren, denn über eines können Sie sich nicht hinwegsetzen: Selbstverständlich ist das Parlament der Gesetzgeber, aber an die Verfassungsprinzipien muß sich auch der Gesetzgeber halten. (Abg. Meisinger: Sollte!) Und diese haben Sie mit dem vorliegenden Gesetz aufs gröblichste verletzt! (Beifall bei den Grünen.)
Abg. Öllinger: Aber verfassungskonform!
Erlauben Sie mir, auf eine zweite Passage in diesem Verfassungsgerichtshoferkenntnis zu verweisen, weil ja auch in Zweifel gezogen wurde, ob es für den Gesetzgeber zulässig ist, daß im vorliegenden Entwurf Kriterien für die Bezieher von Notstandshilfe formuliert werden. Auch dazu möchte ich kurz aus diesem Erkenntnis zitieren: "Es ist dem Gesetzgeber durch Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention keineswegs verwehrt, Voraussetzungen für den Erwerb oder den Umfang der Leistungsansprüche zu normieren." (Abg. Öllinger: Aber verfassungskonform!)
Abg. Öllinger: Habe ich mehrmals!
Sehr geschätzter Herr Abgeordneter Öllinger! Wenn Sie dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnis in seiner Gesamtheit lesen (Abg. Öllinger: Habe ich mehrmals!), dann werden Sie erkennen, daß auch der Verfassungsgerichtshof darin seine eigene Meinung unterschiedlich interpretiert und nicht klar sagt, daß die Notstandshilfe eine reine Versicherungsleistung ist, er sagt aber auch nicht, daß die Notstandshilfe eine reine Fürsorgeleistung ist. Statt dessen bekennt er sich zu der Mischform, die in unserem Sozialversicherungssystem die Norm ist. (Abg. Öllinger: Nein!)
Abg. Öllinger: Nein!
Sehr geschätzter Herr Abgeordneter Öllinger! Wenn Sie dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnis in seiner Gesamtheit lesen (Abg. Öllinger: Habe ich mehrmals!), dann werden Sie erkennen, daß auch der Verfassungsgerichtshof darin seine eigene Meinung unterschiedlich interpretiert und nicht klar sagt, daß die Notstandshilfe eine reine Versicherungsleistung ist, er sagt aber auch nicht, daß die Notstandshilfe eine reine Fürsorgeleistung ist. Statt dessen bekennt er sich zu der Mischform, die in unserem Sozialversicherungssystem die Norm ist. (Abg. Öllinger: Nein!)
Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.
Ich möchte mich bei Ihnen wirklich sehr herzlich dafür bedanken, daß Sie uns die Möglichkeit gegeben haben, nun kurzfristig jene Rechtsklarheit sowie Kontinuität in der Anwendung der Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung zu bieten, die nicht zuletzt unsere Versicherten und diejenigen, die unserer Hilfe besonders bedürfen, benötigen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Beifall bei den Freiheitlichen.
Wir von der Freiheitlichen Partei werden dieser Gesetzesreparatur betreffend die Notstandshilfe für Ausländer – wie schon der Änderung im vergangenen Jahr – nicht zustimmen. Die Sinnhaftigkeit einer Vorverlegung des Inkrafttretens vom 1. Jänner 2000 auf 1. April 1998 ändert nichts an unserer Ablehnung der neuen Regelung und der Auszahlung von Notstandshilfe an Ausländer in der Form, die jetzt vorgesehen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Bundesministerin Hostasch: Ja!
Meiner Ansicht nach ist das aber sonnenklar, meine Damen und Herren! Meiner Ansicht nach ist sonnenklar, wie das zu lesen ist, weil es wörtlich drinsteht. Es steht auf Seite 8 – vorhin haben Sie zitiert, jetzt zitiere ich – des Erkenntnisses: Angesichts dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – jetzt kommt es – sieht sich der Verfassungsgerichtshof veranlaßt, seine bisherige Judikatur zu überdenken. Jedenfalls vorläufig nimmt der Verfassungsgerichtshof mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, daß der Anspruch auf Notstandshilfe als vermögenswertes Recht im Sinne der MRK geschützt sei. – Vorläufig! (Bundesministerin Hostasch: Ja!)
Abg. Dr. Feurstein: Nein, das ist eine Unterstellung!
Sie meinen, das ist so zu interpretieren, daß das alles nicht ganz klar ist, und man wird ja sehen. (Abg. Dr. Feurstein: Nein, das ist eine Unterstellung!) Aber bitte, auf Seite 18 dieses ... (Abg. Dr. Feurstein: Sie haben der Frau Ministerin nicht zugehört!) Das hat sie gesagt, ich habe sehr gut zugehört. Ich sehe ein bißchen schlecht, aber ich höre sehr gut. (Beifall bei den Grünen.)
Abg. Dr. Feurstein: Sie haben der Frau Ministerin nicht zugehört!
Sie meinen, das ist so zu interpretieren, daß das alles nicht ganz klar ist, und man wird ja sehen. (Abg. Dr. Feurstein: Nein, das ist eine Unterstellung!) Aber bitte, auf Seite 18 dieses ... (Abg. Dr. Feurstein: Sie haben der Frau Ministerin nicht zugehört!) Das hat sie gesagt, ich habe sehr gut zugehört. Ich sehe ein bißchen schlecht, aber ich höre sehr gut. (Beifall bei den Grünen.)
Beifall bei den Grünen.
Sie meinen, das ist so zu interpretieren, daß das alles nicht ganz klar ist, und man wird ja sehen. (Abg. Dr. Feurstein: Nein, das ist eine Unterstellung!) Aber bitte, auf Seite 18 dieses ... (Abg. Dr. Feurstein: Sie haben der Frau Ministerin nicht zugehört!) Das hat sie gesagt, ich habe sehr gut zugehört. Ich sehe ein bißchen schlecht, aber ich höre sehr gut. (Beifall bei den Grünen.)
Beifall bei den Grünen.
Zuallerletzt, Frau Bundesministerin: Angesichts der Tatsache, daß man den ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit Jahren und gänzlich uneuropäisch das passive Betriebsratswahlrecht vorenthält, möchte ich zur Änderung dieses Zustandes nur einen Funken soviel Einsatz von Ihnen erleben, wie Sie ihn jetzt in diesem Szenario der raschen Umsetzung Ihrer Interpretation des Verfassungsgerichtshofes gezeigt haben. (Beifall bei den Grünen.)
Beifall bei den Freiheitlichen.
Geschätzte Damen und Herren! Warum hat die zögerliche Koalition sich nicht schon Anfang 1997 zu einer Neuordnung dieser brennenden Materie entschlossen? Hätte die Bundesregierung den Schritt weg von der Versicherungsvariante, hin zu einer anderen sozialen Absicherung gewagt, hätte sie das in Angriff genommen, dann wäre dieses Problem bereits gelöst und es wäre eine profunde Lösung geworden. Aber konstruktive, zielstrebige Arbeit ist schon immer ein Fremdwort für diese Bundesregierung gewesen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Beifall bei den Freiheitlichen.
Es bleibt noch abzuwarten, ob dieses neue Gesetz wieder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, wie das in letzter Zeit, speziell im Sozialbereich, immer häufiger der Fall ist. Die derzeitigen Schritte der Sozialgesetzgebung, die von einem Fettnapf in den nächsten tritt, von einer Gesetzesaufhebung durch das Höchstgericht zur nächsten wandelt und von einem Schwall der Gesetzesnovellen im Sozialbereich zum nächsten torkelt – das, Frau Bundesministerin, ist ein wahrhaft gefährlicher Pfusch! Da brauchen gerade Sie den vielen fleißigen Österreichern gar nicht über die Medien anzudrohen, das Pfuscherwesen rigoros und nachhaltig zu verfolgen. In Ihrer Sozialgesetzgebung, sind Sie säumig! Sie sind aufgerufen, dem Pfusch keinen Vorschub mehr zu leisten und den vielen Fehlleistungen in Ihrem Bereich endlich einmal den Kampf anzusagen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Abg. Grabner: Wer war das?
Geschätzte Damen und Herren! Da gibt es einen Beschwerdeführer, der einen materiellen Schaden von 800 000 S einfordert. Dieser hat sich nach der Einforderung 1987 bereits außer Landes begeben und dann diese Forderung weiterverfolgt. (Abg. Grabner: Wer war das?) Der Gerichtshof hat dann unter Vornahme einer Einschätzung auf der Grundlage der Billigkeit dem Betroffenen 200 000 S zugesprochen.
Beifall bei den Freiheitlichen.
Frau Bundesministerin! Es wäre höchst an der Zeit, daß Sie sich aufrichtige Sozialgesetzgebung zum Vorbild nehmen und nicht tendenziöse! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Maitz: Polemik!
Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das ist heute ein Aufeinandertreffen von Zahlen: Der Herr Verteidigungsminister hat sich bei den Ankäufen NATO-tauglicher Panzer verschätzt. Sie werden nicht 6 Milliarden Schilling kosten, sondern 10,8 Milliarden, ein Panzer ungefähr 30 Millionen Schilling. Wenn also im nächsten Jahr vielleicht 50 Millionen Schilling an Mehrkosten für Notstandshilfe entstehen, dann scheint es offenbar so zu sein, daß der Sozialdemokratie die Absicherung von zwei Panzern erheblich mehr wert ist als die Absicherung vieler Menschen in Not. Das ist traurig! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Maitz: Polemik!)
Beifall bei den Grünen.
Meine Damen und Herren! Es ist traurig, was an diesem einen Tag in Sachen Panzer und in Sachen armer Menschen hier beschlossen wird. Ich könnte hier noch viele weitere gesetzliche Diskriminierungen nennen, aber ich möchte Ihnen in Abwandlung eines Satzes, den Petra Kelly einmal gesagt hat, nur etwas zum Nachdenken mitgeben. Petra Kelly hat einmal gesagt: "Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie dazu bringen, immer dreister zu lügen." – Ich möchte hier sagen: Wir können Sie nicht dazu bringen, sozial gerechte Gesetze zu machen, aber wir können Sie dazu bringen, immer gröbere Rechts- und Verfassungswidrigkeiten zu beschließen, die fallen werden! (Beifall bei den Grünen.)
Heiterkeit
Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, nicht eine Dringliche Anfrage einzubringen (Heiterkeit), sondern die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls zu verlesen, damit dieses mit Schluß der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Ausfertigung des vom Nationalrat heute gefaßten Gesetzesbeschlusses zur Weiterleitung an den Bundesrat ermöglicht werden.