Für die:den Abgeordnete:n haben wir 10 Zwischenrufe gefunden. Hier findest du die offizielle Personenseite (Link).
Gesetzgebungsperiode 20
Sitzung Nr. 102
überreicht von den Abgeordneten Brigitte Tegischer und Dr. Elisabeth Hlavac
Petition betreffend "eine Novellierung des Adoptionsrechts" (Ordnungsnummer 31) (überreicht von den Abgeordneten Brigitte Tegischer und Dr. Elisabeth Hlavac )
Sitzung Nr. 116
Zwischenruf der Abg. Dr. Hlavac.
Ich bin verblüfft, wie heute die Expertin, Frau Dr. Hornig, vielfach völlig falsch zitiert wurde. Ich habe die Stellungnahme des Vereins der österreichischen Juristinnen bekommen. Die Stellungnahme von Frau Dr. Hornig lautete folgendermaßen: Bevor Sie so etwas beschließen, sollten Sie es besser lassen, denn in dem Fall ist die derzeit geltende Verfassung besser als das, was Sie beschließen wollen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Hlavac.) Das Bekenntnis zur Chancengleichheit ist ein Rückschritt gegenüber dem, was heute in der Verfassung steht. Es erfüllt nicht die völkerrechtlichen Verpflichtungen.
Sitzung Nr. 152
Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Hlavac: Sie hätten trotzdem ohneweiters etwas sagen können!
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Liberalen stimmen selbstverständlich dem Fristsetzungsantrag der Grünen zu. Es ist uns ein Anliegen, daß der Anteil von Frauen in politischen Parteien zur Diskussion gestellt wird. Ich halte es wirklich nicht für fair, wenn hier die Vorsitzende des Frauenausschusses, Kollegin Hlavac, sagt: Man hätte doch an mich herantreten können. Ich glaube, es ist auch die Aufgabe einer Vorsitzenden, anstehende Anträge zum richtigen Zeitpunkt wieder in den Ausschuß zu bringen oder bei einer unerledigten Materie wieder einen Unterausschuß einzuberufen. So ganz einfach kann man es sich nicht machen. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Hlavac: Sie hätten trotzdem ohneweiters etwas sagen können!)
Sitzung Nr. 162
Beifall der Abg. Dr. Hlavac.
Zwischen einer gerichtlichen Vorerhebung und einer sicherheitsbehördlichen Vorerhebung besteht überhaupt kein Qualitätsunterschied. Konsequenterweise müßten Sie keines oder beides akzeptieren. Ich glaube aber, daß beides gerechtfertigt ist und daß überdies die materiellen Bedingungen, unter denen die Standesbehörde einschreiten kann, ohnehin so eng geregelt sind, daß nicht gesagt werden kann, es könnte über das Ziel geschossen werden – auf jeden Fall nicht mehr als bei jeder anderen Maßnahme, die eingeleitet werden kann, auch. – Danke. (Beifall der Abg. Dr. Hlavac.)
Sitzung Nr. 166
Zwischenruf der Abg. Dr. Hlavac.
Nun repliziere ich auf die tatsächliche Berichtigung von Kollegin Hlavac, die gemeint hat, sie müßte eine tatsächliche Berichtigung auf eine Äußerung der Kollegin Haller machen, und zwar betreffend den Antrag 751/A. Kollegin Haller hat beanstandet, daß in diesem Antrag keine Pflegepflichten enthalten sind, sondern nur Betreuungspflichten im Sinne von Kinderbetreuungspflichten. Sie hätten dann tatsächlich berichtigt: Nein, es wären auch zu Pflegende damit gemeint. Dem kann ich nun sehr wohl entgegenhalten, daß dann ja in diesem Antrag nicht stehen würde ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Hlavac.) Hören Sie zu, bevor Sie sich noch einmal melden, denn das ist dann eine Blamage! Geben Sie zu, Sie haben einen Fehler gemacht (Abg. Dr. Hlavac: Nein, Sie verstehen den Antrag nicht!), revidieren Sie den Antrag und fügen Sie es an! Sie schreiben darin: "... kann die Herabsetzung der Arbeitszeit unter Bekanntgabe von Beginn, Dauer und Ausmaß der Teilzeitarbeit verlangen." – Man muß also bekanntgeben, wie lange die Mutter zu pflegen ist, und erst dann kann man Anspruch auf Teilzeitkarenz haben? Wo muß man sich denn, bitte, erkundigen, um dem Arbeitgeber bekanntgeben zu können, wie lange die Dauer der Pflegebedürftigkeit der Mutter oder des nahen Verwandten ist?
Abg. Dr. Hlavac: Nein, Sie verstehen den Antrag nicht!
Nun repliziere ich auf die tatsächliche Berichtigung von Kollegin Hlavac, die gemeint hat, sie müßte eine tatsächliche Berichtigung auf eine Äußerung der Kollegin Haller machen, und zwar betreffend den Antrag 751/A. Kollegin Haller hat beanstandet, daß in diesem Antrag keine Pflegepflichten enthalten sind, sondern nur Betreuungspflichten im Sinne von Kinderbetreuungspflichten. Sie hätten dann tatsächlich berichtigt: Nein, es wären auch zu Pflegende damit gemeint. Dem kann ich nun sehr wohl entgegenhalten, daß dann ja in diesem Antrag nicht stehen würde ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Hlavac.) Hören Sie zu, bevor Sie sich noch einmal melden, denn das ist dann eine Blamage! Geben Sie zu, Sie haben einen Fehler gemacht (Abg. Dr. Hlavac: Nein, Sie verstehen den Antrag nicht!), revidieren Sie den Antrag und fügen Sie es an! Sie schreiben darin: "... kann die Herabsetzung der Arbeitszeit unter Bekanntgabe von Beginn, Dauer und Ausmaß der Teilzeitarbeit verlangen." – Man muß also bekanntgeben, wie lange die Mutter zu pflegen ist, und erst dann kann man Anspruch auf Teilzeitkarenz haben? Wo muß man sich denn, bitte, erkundigen, um dem Arbeitgeber bekanntgeben zu können, wie lange die Dauer der Pflegebedürftigkeit der Mutter oder des nahen Verwandten ist?
Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Hlavac: Bitte lassen Sie sich den Antrag erklären! – Abg. Dr. Kostelka: Da kann sie ja nichts dafür, wenn sie ihn nicht versteht!
Frau Kollegin, ändern Sie das einfach in diesem Antrag, und die Sache ist erledigt! Schreiben Sie hinein: "auch Pflegearbeit für nahe Verwandte"! Ist das so fürchterlich? – Sie haben das unterlassen, und deswegen ärgert Sie das, aber Sie wollen es eben einfach nicht zugeben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Hlavac: Bitte lassen Sie sich den Antrag erklären! – Abg. Dr. Kostelka: Da kann sie ja nichts dafür, wenn sie ihn nicht versteht!)
Sitzung Nr. 174
Abg. Dr. Hlavac spricht mit Abg. Dr. Gusenbauer
Sie haben deshalb das Strafgesetzbuch auch im Zuge des Amsterdamer Vertrages geändert, weil Sie wissen, daß ansonsten, wenn das so gemacht wird, wenn nämlich solche Maßnahmen gesetzt und von Österreich mitgetragen werden (Abg. Dr. Hlavac spricht mit Abg. Dr. Gusenbauer) – Frau Abgeordnete Hlavac, mir ist wichtig, daß Sie das hören, weil ich einfach aufzeigen möchte, daß Sie nicht mehr in sich schlüssig argumentieren –, in Wahrheit auch die Regierungsmitglieder gefährdet sind, nach § 320 Strafgesetzbuch einen Konflikt auszulösen. Das alles wollten Sie nicht, und deswegen haben Sie das geändert.
Gesetzgebungsperiode 21
Sitzung Nr. 97
Widerspruch bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Parnigoni und Dr. Hlavac.
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Justizminister Böhmdorfer! Herr Wirtschaftsminister Bartenstein! Als Vorsitzende des Justizausschusses möchte ich ganz zu Beginn meine Freude darüber kundtun, dass wir noch nie so große Justizvorhaben an einem Tag verabschiedet haben, wie wir es jetzt und in den nachfolgenden Stunden tun werden. Es ist das ein Riesenreformpaket im Justizbereich, wie es, glaube ich, nicht einmal unter Broda vorgekommen ist. (Widerspruch bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Parnigoni und Dr. Hlavac. )
Gesetzgebungsperiode 22
Sitzung Nr. 71
Über Namensaufruf durch den Schriftführer Auer leisten die Abgeordneten Markus Fauland, Dr. Richard Leutner, Dr. Elisabeth Hlavac sowie Dr. Dieter Böhmdorfer ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.
(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Auer leisten die Abgeordneten Markus Fauland, Dr. Richard Leutner, Dr. Elisabeth Hlavac sowie Dr. Dieter Böhmdorfer ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)