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Gesetzgebungsperiode 21
Sitzung Nr. 107
Abg. Blasisker: ... Besserstellung!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auch einiges zur Gewerbeordnung sagen. Dieser Abänderungsantrag, den Sie, Kollege Schwarzenberger, mit Kollegem Wenitsch eingebracht haben, wurde erstens einmal im Ausschuss nicht wirklich ausreichend diskutiert. Und das, was Sie hier als Erleichterung für die Direktvermarktung vorschlagen, ist – entschuldigen Sie – keine Erleichterung, sondern bestenfalls eine Harmonisierung zwischen verschiedenen Abgrenzungen, die in einzelnen Ministerien derzeit durchgeführt werden. (Abg. Blasisker: ... Besserstellung!) Da gebe ich Ihnen Recht, dass es zumindest eine kleine Verbesserung ist, aber es ist nicht dieser große Wurf, der notwendig wäre, um die Chancen der bäuerlichen Direktvermarktung zu stärken. Das würde nämlich bedeuten, dass die bäuerliche Direktvermarktung als landwirtschaftlicher Betriebszweig anerkannt werden müsste. Sie kennen meine Position, und ich werde daher diesem Antrag nicht zustimmen. (Abg. Böhacker: Also eine klare Absage?)
Abg. Blasisker: So ist es!
Ich verstehe daher nicht, dass vor allem die Sozialdemokratische Partei von einer Verringerung spricht. – Das ist wieder ein Zeichen und eine Bestätigung dafür, dass sie den Arbeitnehmer nicht mehr vertreten will. (Abg. Blasisker: So ist es!) Diese Gewerbeordnung zeigt, dass auch im Bereich des Rechts Rücksicht auf die Landwirtschaft genommen wird. Durch die Neudefinition der Urproduktion herrscht jetzt Ordnung.